39 Wochenstunden
DREI Berufe = EIN Abschluss
Durch die Reform der Pflegeausbildung werden die bisherigen nebeneinander existierenden Ausbildungen zum Altenpfleger, zum Gesundheits- und Krankenpfleger und zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (w/m/d) ab dem Jahr 2020 zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Berufsabschluss Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann zusammengeführt. Mit diesem ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche jederzeit möglich.